Wie kommt Theologie zu ihren Erkenntnissen?

Wie kommt die Theologie zu ihren Erkenntnissen? Wie die Kirche zu ihren Glaubens-Entscheidungen? Was antworten Katholiken und Reformierte auf diese Frage?

Die Katholische Kirche hat zur Entscheidung von Glaubensfragen ein Lehramt ent- wickelt, das seit dem I. Vatikanum quasi monarchisch auf den Papst zugespitzt ist. Das Herausstellen der Glaubenswahrheit wird damit nicht einem offenen Erkenntnisprozess anvertraut, sondern über Entscheidungsverfahren geregelt, die ursprünglich im politischen Raum beheimatet sind.

Katholische Sicht
Diese monarchische Monopolisierung der Lehrautorität geht einher mit einer „pessimistischen» Beurteilung der Erkenntnisfähigkeit der anderen Träger der Glaubens-Tradition. Anders ausgedrückt: der Theologie wird nicht zugetraut, dass sie den Wahrheitsanspruch ihrer Inhalte mit den Erkenntnismitteln der Gläubigen ausweisen kann. Theologie ist in dem Sinn keine Wissenschaft im modernen Sinn, als sie die von ihr gelehrten Inhalte nach den Wahrheits-Kriterien und Erkenntnis-Verfahren weltlicher Wissenschaft beglaubigen könnte.

Dementsprechend wird die Lehrautorität des Papstes auch von seiner Gesetzgebungsgewalt abgeleitet (die wiederum über die apostolische Sukzession auf Christus als dem ersten „legislator“ zurückgeführt wird). Wenn die Lehren nicht über Erkenntnisoperationen der Angesprochenen einsichtig gemacht werden können, dann kann die Verbindlichkeit der Lehre auch nicht mit Erkenntnis-Verfahren, sondern nur mit rechtlich-politischen Entscheidungs-Verfahren etabliert werden. Als verbindlich „wahr“ gilt eine Lehre also nicht dann, wenn sie aus Erkenntnis-Operationen argumentativ begründet werden kann, sondern wenn sie von der zuständigen Instanz in einem rechtsgültigen Verfahren als „wahr“ erklärt wurde.

Das Wahrheits-Problem
Diese formale Lösung des Wahrheits-Problems („wahr“ ist alles, was von der zuständigen Instanz im rechtlich vorgesehenen Verfahren als wahr definiert wurde) ist elegant. Sie umschifft die Schwierigkeiten theologischer Erkenntnis und lässt keine Lücke offen. Sie setzt allerdings voraus, dass die vorgesehene Lehrautorität selber keinen Willkürentscheid fällt, sondern wirklich über zureichende Erkenntnisquellen verfügt und die formal definierte „Wahrheit“ in einer inhaltlichen „Wahrheit“ verankert ist.

Die Schwachstelle dieser Konstruktion liegt also darin, dass der Inhaber der Lehrautorität den von dieser Autorität ausgeschlossenen Gliedern der Kirche nicht einsichtig machen kann, dass er tatsächlich über diese Erkenntnisquelle verfügt, da die Einsicht in diesen Sachverhalt den andern qua Definition ja nicht möglich ist. Der Rekurs auf den formalen Wahrheitsbegriff hebt die Mühe der argumentativen und inhaltlichen Bewahrheitung also nicht auf, er konzentriert ihn nur auf den einzigen Akt, den übrigen Kirchengliedern plausibel zu machen, dass der Papst über eine Erkenntnisquelle verfüge, die ihnen selber nicht zu Gebote stehe. Diese Letztbegründung eines bloss formalen Beglaubigungssystems in einer inhaltlichen Erkenntnis scheitert aber an den Grundannahmen des Systems, da die Möglichkeit dieser Einsicht den übrigen ja abgesprochen wird.

Streit mit der Moderne
So elegant die formale Lösung des Wahrheitsproblems ist, so unbefriedigend bleibt sie. Insbesondere provoziert sie erst jenen Streit mit der Moderne, den sie lösen will. Denn wenn Glaubens-Sätze lehramtlich als „wahr“ definiert werden, wollen sie nicht nur eine Willenszustimmung der Angesprochenen auslösen, sondern auch eine Zustimmung des Verstandes. Dieser lässt sich aber nicht anders zwingen, als durch Argumente. Jeder Zwang, der sich nicht argumentativ ausweist, führt hier zu einer Brechung und Traumatisierung des Erkenntnisvermögens. Das Misstrauen gegenüber dem natürlichen Erkenntnisvermögen, von dem das System ausgeht, wird hier allererst erzeugt. Wenn die „Moderne“ auf Begründung von Geltungs-Ansprüchen pocht, so ist damit der Konflikt mit einer so verstandenen Moderne schon im Ansatz angelegt.

Reformierte Sicht
Jetzt werden aber auch die Reformierten „Halt“ rufen. Hat nicht gerade die Reformation die „völlige Verderbnis der menschlichen Natur“ herausgestellt, die nicht nur Herz und Wille, sondern auch den Verstand des Menschen korrumpiert? Die in der Erbsünden-Lehre ausgesagte Verderbnis des Verstandes ist aber wohl zu unterscheiden von einer Heteronomie des Denkens, die durch Lehrzwang hervorgerufen wird.

Während bei den Katholiken eine „optimistischere“ Anthropologie eine „pessimistischere“ Lösung des Wahrheitsproblems hervorbrachte, führten die  „pessimistischeren“ Annahmen im Protestantismus in einer eigenartigen Dialektik zu „optimistischeren“ Lösungen. Nach Luthers „primum principium“ kann keine irdische Stelle über das Evangelium entscheiden. Er vertraut auf die Selbstdurchsetzung des Evangeliums, das sich kraft des Heiligen Geistes selber lebendig erhalten und in jeder neuen Situation evident zu machen verstehe.

Im Unterschied zum Katholizismus hat die Reformation in der Frage der Lehr-Entscheidung also weder quasi-politische Entscheidungsverfahren noch operationalisierbare Erkenntnistheorien entwickelt. Sie vertraut auf die „Selbstdurchsetzung“ der Wahrheit. Demgemäss bleibt die Frage, wer in welchem Verfahren verbindliche Erkenntnis herstellt, unbeantwortet.

Ist Theologie eine „Wissenschaft“?
Aber haben wir nicht eine Theologische Fakultät? Ist sie nicht der Hochschule angegliedert? Beansprucht die Theologie nicht, eine Wissenschaft zu sein? Nach meinem Eindruck stehen wir heute in einem gebrochenen Verhältnis zur Wissenschaftstradition in der Theologie. Rationalismus und Idealismus haben uns einen hohen Anspruch in Bezug auf die Rechtfertigung theologischer Aussagen vor dem „natürlichen“ Wahrheits-Bewusstsein vererbt. Seit der Krise des Historismus nach dem 1. Weltkrieg haben wir aber die Zuversicht verloren, diesen Anspruch in den zentralen Bereichen der Glaubensverkündigung mit den Erkenntnis-Möglichkeiten der „Wissenschaft“ auch einlösen zu können.

Wenn sich nach den von Hegel herstammenden ideologischen Grundlagen des Historismus Gott in der Geschichte offenbart, dann gibt die Geschichtswissenschaft auch Erkenntnismittel für die theologischen Wahrheiten an die Hand. Wenn die Transparenz der Geschichte auf theologische Sachverhalte hin aber verloren geht, dann herrscht zwischen beiden „ein unendlicher qualitativer Unterschied“ (wie Kierkegaard gegen Hegel festhält). Dann mündet jedes historische Bemühen nur in eine „unendliche Approximation“, die die Differenz doch nie überbrücken kann. Der „Sprung“ zum Glauben aber wird zu einem Entscheidungsakt, der mit Erkenntnis-Operationen nicht mehr vermittelt werden kann.

So beschränkt sich der „Wissenschafts“-Anspruch unserer akademischen Theologie auf die historischen Disziplinen, die in Ansehung der Hauptgehalte der Glaubenstradition als Hilfswissenschaften bezeichnet werden müssen. In der „Hauptsache“, wo es darum ginge, den auch für diese Zeit behaupteten Wahrheits-Anspruch der Glaubenstradition an diese Generation zu vermitteln, verfügt diese theologische „Wissenschaft“ über nichts mehr als „irrationale“ Appelle. Allenfalls kann man noch die Beweislast umkehren: nicht die Glaubenstradition müsse sich vor dem Wahrheitsanspruch der „Welt“ ausweisen. Vielmehr richte sie eine ernste Anfrage an die Wahrheits-Kriterien dieser Welt.

Das wäre dann eine Rückkehr zum „Traditions-Beweis“ oder eine Absage an die akademische Verfassung von Theologie überhaupt. Soll die Theologie ihren akademischen Anspruch aufgeben und sich wieder in die Verantwortung einer vom Staat getrennten Kirche zurückbegeben? Ein Inhaber eines Zürcher theologischen Lehrstuhls meinte kürzlich, mittelfristig werde es den historischen Disziplinen der Theologie nicht mehr gelingen, ihre Daseins-Berechtigung an einer staatlichen Hochschule vor der Öffentlichkeit darzutun. Angesichts der gesteigerten öffentlichen Nachfrage nach ethischem Sachwissen wollte er die ethischen Disziplinen von diesem Verdikt allerdings ausnehmen. Soll die Einheit der Theologie (glauben wir selber daran noch?) also aufgesplittet werden in „hochschulwürdige“ und „nicht-hochschulwürdige“ Disziplinen?

Was heisst Glauben?
Mit ihrem „Go-In“ haben die Zürcher Theologie-Studierenden dafür votiert, wieder einmal in eine erkenntnistheoretische Grundsatz-Diskussion einzutreten. Was heisst Glauben? Welchen Geltungs-Anspruch erhebt die Glaubens-Tradition? Was davon ist „wissenschafts“-fähig und mit welchen Methoden kann der Anspruch eingelöst werden?

Es ist grössenwahnsinnig, solche Fragen zu stellen. Aber diesen Grössenwahn begeht jeder, der versucht, theologisch nach seinem Glauben zu fragen. Und die drängenden Fragen der Kirche in unserer Zeit sind erst „jenseits“ einer solchen Besinnung zu beantworten:

Wie kann der Glaube in seinem vollen Anspruch «zum Verstehen gebracht“ werden? Wie kann er katechetisch über den Bruch der Generationskette hinweggereicht werden? Wie lässt er sich apologetisch und polemisch gegenüber konkurrierenden Anschauungen zur Geltung bringen? Wie lässt sich Einheit der Lehre und des Glaubens begründen? Ist das überhaupt wünschbar? Gibt es Kirche im Sinn einer Gemeinschaft von Menschen gleichen kognitiven Glaubens? Welche Rolle spielen kognitive Gehalte im Glauben? Welche Rolle kommt der akademischen Theologie im Zeugnisauftrag der Kirche zu? Hat sie einen Platz an der Hochschule und soll sie vom Staat finanziert werden? Der von der Fachschaft beschlossene Fakultätstag gibt Gelegenheit, über solche Fragen zu diskutieren.

 

Beachten Sie den Beitrag «Ewige Theologie»

Aus einem Beitrag für die Zeitschrift MIST, «Mitteilungsblatt für Studium und Theologie», der Zürcher theologiestudierenden 1989.

 

Wie lässt sich Glaube begründen?

Wie lässt sich Glaube begründen? Für den Zeitgenossen scheint es weit hergeholt, wenn heute ein Theologe aus dem 2. Jh. zitiert wird. Aber Irenäus stand an einer Wegscheide des Nachdenkens über den Glauben. Die herkömmlichen Weisen, den Glauben zu begründen – aus apostolischer Autorität, aus den biblischen Schriften, aus der mündlichen Tradition – waren durch neue religiöse Strömungen in die Krise geraten. Diese behaupteten, eigene Schriften, eigene Traditionen, eigene Autorität zu haben. Wo war da ein Kriterium zu finden, um über Wahrheit zu entscheiden?

(Ich zitiere aus einer Arbeit an der Theologischen Fakultät Zürich 1989.)

Was heisst glauben begründen?
Die Frage nach „Begründung“ in Glauben und Theologie lässt sich in vielfacher Hinsicht stellen: wie kann Glaube entstehen? Wie lässt er sich katechetisch auf andere Subjekte und im Traditions-Prozess auf andere Generationen weiter-reichen? Wie kann die Einheit dabei gewährleistet werden? Wie ist also „Kirche“ als Gemeinschaft gleichen Glaubens möglich? Wie lässt sich Zweifel mit Gewissheit ausräumen, Kritik „apologetisch“ widerlegen und Abweichung „polemisch“ richtigstellen?

„Gewissheit“, „Intersubjektivität“, „Wahrheit“ – können diese Ansprüche, die mit Glaubensinhalten und theologischen Aussagen verbunden werden, durch kognitive Argumente eingelöst, eben „begründet“ werden? Oder muss man sich mit einem autoritativen Proklamieren begnügen? Liegt die Lösung gar bei nicht-kognitiven, pragmatischen Begründungshandlungen?

Krise der alten Begründungsverfahren
Wie können Kirche und Theologie ihr Tun gegenüber dem skeptischen Einwand letztbegründen? Diese Frage bildete den Hintergrund dieser Arbeit. Als Fragestellung nahm sie sich vor, die Lösung herauszuarbeiten, die Irenäus in seinem Werk gegen die Gnosis entwickelte.

Es zeigte sich, dass mit dem Auftreten der Gnosis und anderer „Häresien“ die bisherigen Begründungsverfahren (der „apodiktische Offenbarungsstil“ in Predigten und Schriften) nicht mehr genügten. Im Trilemma zwischen unendlichem Regress auf immer höhere Prinzipien, logischem Zirkel und Abbruch des Begründungs-Verfahrens hatten sowohl „Kirche“ wie „Gnosis“ den dritten Weg gewählt und sich auf „Offenbarung“ berufen. Mit der Konkurrenz verschiedener Offenbarungs-Inhalte wurde aber eine neue Form von Letztbegründung notwendig. Als solche bot sich der Abbruch des Begründungsregresses und Rekurs auf Prinzipien zur Begründung von praktischen Verbindlichkeiten an, welche über Brückenprinzipien für theoretische Aussagen nutzbar gemacht werden.

In der Taufhomologie wurde der Ansatz zu einem pragmatischen Begründungs-Handeln mit begrenzter theoretischer Reichweite sichtbar. Wie gezeigt wurde, legte Irenäus in seinem Werk gegen die Gnosis die Weiche schliesslich aber in Richtung auf eine Entscheidung aus institutioneller Autorität um, auch wenn der normative Entscheidungs-Charakter dieser Lösung hier als „Erkenntnis-Akt“ kraft der Vollmacht des Heiligen Geistes cachiert ist. (So kann auch ein Gericht sagen, dass es auf seinen Entscheid „erkennt“. Nach der Gerichts-Idee geht es um Erkennen des Rechts; da sich das „in praxi“ aber nie ideal erreichen lässt, wird die Kette der Berufungsmöglichkeiten auf immer höhere Gerichte irgendwo abgebrochen und aus institutioneller Höchst-Zuständigkeit „entschieden“. Die Einheit und Verbindlichkeit solcher Rechts-Erkenntnisse fliesst nach der Idee aus ihrer „Wahrheit“, faktisch aber aus der Tatsache, dass die letztmögliche Instanz dazu gesprochen hat.)

Begründung durch Autorität
Als Brückenprinzip, das die Verbindlichkeit normativer Entscheidung für theoretische Aussagen erklärt, dient die Sukzessions- und Traditions-Kette. Mit Berufung auf dieses Prinzip leugnet Irenäus nicht, dass der „Geist“ auch ausserhalb des kirchlichen Amtes autoritativ sprechen kann, die Kette macht es aber „gewiss“, dass der Geist sicher dort spricht, wo die Tradition von den Aposteln her treu bewahrt wird; und das sei am ehesten durch die Amts-Sukzession gewährleistet.

Damit hat Irenäus zur Etablierung eines institutionellen Lehramts beigetragen und dabei der Römischen Kirche eine Vorrangstellung zugewiesen. Indem er die Traditions-Kette an die Amts-Sukzession anlehnt (und z.B. nicht – was denkbar wäre – an die Tauf-Sukzession), hat er ausserdem weiter zu einer Höhergewichtung des Amtes über die Taufe beigetragen, was sich wiederum auf das Verhältnis Klerus-Laien auswirken musste.

Reformierte Lösungen
Die historische Frage an Irenäus hat für mich aber auch systematisch einige Hinweise ergeben. Heute stehen wir ja noch immer in dieser Auseinandersetzung zwischen dem Verfechter von „Wahrheits“-Ansprüchen und dem Skeptiker, der ihre Einlösbarkeit bestreitet. lm Bereich der Kirche ist auf katholischer Seite das Modell der Letztbegründung aus institutioneller Autorität bis zum unfehlbaren päpstlichen Lehramt ausgebaut worden. Auf reformierter Seite tritt einem ein Pluralismus von Lösungen entgegen. Dass die Reformation mit Luther darauf vertraute, dass das Evangelium sich in jeder Epoche selber evident zu machen verstehe, hat die verschiedensten nicht-institutionellen Lösungen provoziert.

Da gibt es den Versuch einer religiösen Rekonstruktion „von unten„, die von einem quasi-apriorischen Gefühl „schlechthinniger Abhängigkeit“ als letztem gewissem Datum Verbindlichkeit für theologisches Reden und Handeln abzuleiten sucht.

Da gibt es als Einspruch einen Offenbarungs-Positivismus „von oben„, der die Wahrheit in Form der Schrift-Tradition für „gegeben“ annimmt und die Beweislast umkehrt: nicht die Offenbarung habe sich vor der zweifelnden Vernunft auszuweisen, sondern die Vernunft vor der Offenbarung.

Da gibt es neo-gnostische Versuche einer christlichen „Wissenschaft“ im Idealismus. Spekulativ wird der kosmogonisch-dialektische Weg des „Geistes“ durch die Schöpfung und die Geschichte verfolgt. Mit Notwendigkeit wird abgeleitet, wie er alle Religionen aus sich hervorbringt bis zum Christentum, wie er aber schliesslich jede „positive“ Religion hinter sich lässt, um in philosophischer Selbstreflexion zur Erfüllung zu gelangen. (Mit der Folge, dass damals viele Theologen in die philosophische Fakultät übertraten).

Da gibt es den existenziellen Einspruch und den Versuch, das „Was-Sein“ des Menschen aus dem „Dass-Sein“ seiner Existenz zu begründen. Mit der „freien Selbstergreifung“ des Individuums hält letztlich der Dezisionismus als Prinzip der Letztbegründung Einzug. Gläubig werden wird zur individuellen „Entscheidung“.

Pragmatische Wende?
Da es keine Gründe mehr gibt, ist Glaube seither zur Geschmacks- und Privatsache geworden. Das hat in den letzten Jahren zum Gefühl eines eigentlichen Begründungs-Notstandes geführt.

In der Philosophie hat die „Pragmatische Wende“ zu neuen Ansätzen in der Begründungs-Diskussion geführt (Vgl. etwa Apels „Transzendentalpragmatik“ und Habermas‘ Diskursethik). Mit dem Taufakt sind in dieser Arbeit Umrisse eines pragmatischen Begründungshandelns sichtbar geworden, das nicht nur Kirchen-Zugehörigkeit stiften kann (was heisst das?), sondern auch elementare Anfangsgründe einer kognitiven und praktischen Argumentation zu begründen vermag.

 

Aus einer theologischen Arbeit an der Universität Zürich 1989: «Auf dem Weg zu einem institutionellen Lehramt – die Entwicklung einer neuen Form von Letzt-Begründung durch Irenäus in seinem polemischen Abwehrkampf gegen die Gnosis. Von Peter Winiger

 

Ist Glaube lehrbar?

Hinter der Frage nach Erkenntnis oder Begründung in der Theologie steht die Frage, ob Glaube überhaupt lehrbar ist. Wenn er nur auf einem „Weg“ gefunden werden kann, dann ist die Aussage-Möglichkeit (im Sinn einer Erkenntnis-Aussage) beschränkt. Sie reduziert sich auf die Aufforderung: „Komm!“ Und auf den Hinweis auf Hilfen auf dem Weg. Von Gott so zu erzählen, dass man ihn vom Schreibtisch aus begreifen könnte, ist unmöglich.

«Jesus sagte zu seinen Jüngern: Wenn einer mir auf meinem Weg folgen will, verleugne er sich, er nehme sein Kreuz auf sich und folge mir nach. Denn wer sein Leben retten will, wird es verlieren; wer aber sein Leben verliert um meinetwillen, wird es finden.» (Mt 16,24)

 

Foto von Monstera Production, Pexels